Firmen & VerantwortungEin Blog von Goldblum-Geschädigte
Firmenauflösung & Verantwortung

Firmenbestattung oder Liquidation? Firmenverläufe sachlich einordnen

30. Oktober 2026 · Von Goldblum-Geschädigte

Der Begriff „Firmenbestattung“ kann den Verdacht wecken, eine Gesellschaft werde gezielt der Verantwortung entzogen. Die im Goldblum-Dossier beschriebenen Firmenverläufe sind jedoch unterschiedlich. Eine Liquidation, ein späterer Konkurs und ein früheres Mandat sind nicht gleichzusetzen.

Ein Suchbegriff ist noch kein nachgewiesener Vorgang

„Firmenbestattung“ ist hier ein Such- und Diskussionsbegriff. Dieser Beitrag stellt nicht fest, dass Goldblum and Partners AG oder Marcus Altenburg eine rechtswidrige Firmenbestattung betrieben hätten. Dafür liefern die hier ausgewerteten Unterlagen keinen eigenständig überprüften Nachweis.

Welche Verläufe das Dossier unterscheidet

Das bereitgestellte Dossier beschreibt bei RW-Treuhand AG, Vector Capital Group AG und The Inside Knowledge GmbH spätere Konkurs- beziehungsweise Auflösungsverfahren. Zugleich hält es fest, dass Altenburg beziehungsweise Pichugin zuvor aus der jeweils genannten Funktion ausgeschieden war. Ein zeitlicher Ablauf allein belegt keine persönliche Verantwortung für die spätere Entwicklung. Firmenverläufe im Dossier.

Für B-8 International AG beschreibt das Dossier dagegen eine Liquidatorenfunktion Altenburgs und eine freiwillige Auflösung nach Generalversammlungsbeschluss vom 15. Juli 2026, veröffentlicht am 10. August 2026. Diese Beschreibung darf nicht in die Behauptung eines festgestellten Betrugs oder eines strafbaren Abwicklungsvorgangs umformuliert werden. Nachweis 64 im Dossier.

Was eine Funktionsliste tatsächlich zeigt

Die Firmenübersicht nennt Verwaltungsratsfunktionen, Direktorenstellungen und Zeichnungsrechte. Nach dem dort angegebenen Moneyhouse-Abruf vom 16. Oktober 2026 waren Marcus Altenburg 65 aktive und 141 inaktive Funktionen zugeordnet. Diese historischen Zähler werden hier nicht als heute überprüfter Stand ausgegeben. Firmenübersicht und Quellenstand.

Eine beendete Funktion bedeutet nicht automatisch, dass die betreffende Gesellschaft beendet ist. Eine Zeichnungsberechtigung belegt für sich genommen keinen Aktienbesitz. Auch die Anzahl der Funktionen erklärt noch nicht, welche Entscheidungen eine Person im konkreten Fall getroffen hat.

Die entscheidenden Fragen betreffen den Einzelfall

  • Welche Funktion bestand im maßgeblichen Zeitraum?
  • Wann erfolgten Austritt, Auflösung und ein etwaiges Konkursverfahren?
  • Welche konkreten Entscheidungen und Unterlagen sind der Person zuzuordnen?
  • Welche Vermögenslage und Verbindlichkeiten sind dokumentiert?

Für belastbare Antworten benötigt man die jeweiligen Originalmeldungen sowie die Gesellschafts- und Vertragsunterlagen. Die hier beschriebene Übersicht ersetzt diese Einzelfallprüfung nicht.

Quellenstand und Grenzen

Die Firmenangaben stammen aus dem übermittelten Dossier und seiner öffentlich erreichbaren Firmenübersicht. Die amtlichen Einzelbelege konnten für diesen Beitrag nicht unabhängig abgerufen werden. Weder eine gerichtliche Feststellung rechtswidriger Firmenbestattung noch ein Zusammenhang mit dem vom Betreiber berichteten Schaden ist damit nachgewiesen. Eine Stellungnahme für diesen Beitrag wurde bislang nicht eingeholt.